Ich beantrage hiermit die Mitgliedschaft im Tierschutzverein Pinneberg und Umgebung e.V.
mit einem Jahresbeitrag von EURO. (Mindestbeitrag: 20,00 EURO jährlich!)
Für jeden höheren Beitrag sind wir dankbar. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar!
Die Mitgliedschaft endet:
durch freiwilligen Austritt, der jeweils nur zum Ende eines Geschäftsjahres mit einer Frist von drei Monaten schriftlich erklärt werden kann, durch Ausschluss oder durch Tod.
Datenschutzerklärung:
Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich erkläre mich einverstanden, dass meine angegebenen, persönlichen Daten auf elektronischem Wege gespeichert und im Zuge der Vereinsarbeit weiterverarbeitet werden dürfen.
Der Tierschutzverein Pinneberg und Umgebung e.V. erklärt weiterhin, dass meine persönlichen Daten ohne ausdrückliche Zustimmung weder weitergeben noch veröffentlicht werden. Außer es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
Urheberrechtserklärung:
Ich erkläre mich einverstanden, dass der Verein ein Bildnis von mir auf seiner Internetseite, sowie über die üblichen Wege der Presse veröffentlichen darf, sofern dieses auf einer offiziellen Veranstaltung des Vereins oder anderweitig in der Öffentlichkeit während der Vereinsarbeit entstanden ist.
(Bei Jugendlichen unter 18 Jahren wird die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erbeten)
Bitte fülle zur Erleichterung unserer Verwaltungsarbeit die nachstehende Einzugsermächtigung aus:
SEPA-Lastschriftmandat
Jährliche Abbuchung erfolgt im April
Gläubigeridentifikationsnummer: DE20ZZZ00000436885
Mandatsreferenz: WIRD SEPARAT MITGETEILT
Ich ermächtige den Tierschutzverein Pinneberg und Umgebung e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Tierschutzverein Pinneberg und Umgebung e.V. auf meinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Der Verein ist berechtigt, entsprechende Spendenbestätigungen für steuerliche Zwecke auszustellen. Die Mitgliedsbeiträge sind nach § 10 b EStG und § 9 Nr. 3 KStG wie Spenden abziehbar.