Ich beantrage hiermit die Mitgliedschaft im Tierschutzverein Pinneberg und Umgebung e.V.
mit einem Jahresbeitrag von EURO. (Mindestbeitrag: 20,00 EURO jährlich!)
Für jeden höheren Beitrag sind wir dankbar. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar!
Die Mitgliedschaft endet:
durch freiwilligen Austritt, der jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende schriftlich erklärt wird, durch Ausschluss oder durch Tod.
Datenschutzerklärung:
Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Eine Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn man der Verarbeitung unerlässlicher Daten zustimmt; das Einverständnis ist also nicht optional, sondern Bedingung für die Mitgliedschaft.
Erklärung zum Recht am eigenen Bild:
Mit der Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass der Verein Bildnisse von mir auf der Homepage seines Vereins, auf Facebook, und in sozialen Medien veröffentlichen darf.
(Bei Jugendlichen unter 18 Jahren wird die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erbeten)
Bitte fülle zur Erleichterung unserer Verwaltungsarbeit die nachstehende Einzugsermächtigung aus:
SEPA-Lastschriftmandat
Jährliche Abbuchung erfolgt im April
Gläubigeridentifikationsnummer: DE20ZZZ00000436885
Mandatsreferenz: WIRD SEPARAT MITGETEILT
Ich ermächtige den Tierschutzverein Pinneberg und Umgebung e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Tierschutzverein Pinneberg und Umgebung e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Der Verein ist berechtigt, entsprechende Spendenbestätigungen für steuerliche Zwecke auszustellen. Die Mitgliedsbeiträge sind nach § 10 b EStG und § 9 Nr. 3 KStG wie Spenden abziehbar.