Katze vermisst

Ich vermisse meine Katze, sie ist seit dem 30.10.2024 vermisst, sie ist eine britische Kurzhaar und ist um die 1 Jahr und 8 Monate alt, schlanke Statur, weiß-grau,

Wir selber wohnen in der Osterholderallee 36, 25421 Pinneberg.

Sie ist entflohen, was wir selber nicht mitbekommen haben. Sie kann vom Fenster aus zum Dach entflohen sein, was bedeutet, dass sie verletzt sein kann, und sie ist eine sehr ängstliche Katze.

Tel: 01636463626

Katze vermisst

Besuch des Bürgermeisters

Besuch des Bürgermeisters Thomas Voerste am 31.5. auf unserem Tierschutzplatz, Am Hafen 52

Vorstellung der Teilnehmer Charlotte Reinhardt, 1. Vorsitzende, Brigitte Meier, Leiterin der Tiertafel und Peter Dorendorf, Pressesprecher. 

Begrüßung durch Peter Dorendorf, der die Aufgaben und Geschichte des Vereins erklärt und Herrn Voerste die Chroniken des Tierschutzvereins Pinneberg sowie der „Tiertafel Pinneberg“ überreicht. Es wurden Fragen über die Verwaltung der Stadt Pinneberg gestellt und vom Bürgermeister beantwortet. 

Unstimmigkeiten mit der Stadtverwaltung wurden besprochen und geklärt. Weiterhin wiesen die Tierschützer auf die Wichtigkeit einer Chippung von Tieren (Katzen) hin.  Zum Abschluss fand eine Begehung des Geländes der Geschäftsstelle und der „Tiertafel Pinneberg“ statt. 

Spendenübergabe

Wähler überreicht erneut 1.000 Euro an den Tierschutzverein Pinneberg

Am vergangenen Mittwoch durften die Mitarbeitenden des Wähler-Standortes Tornesch und Gewinner der Weihnachtschallenge 2023 den von der Seier Holding GmbH & Co. KG gestifteten Spendencheck in Höhe von 1.000 Euro erneut an den Tierschutzverein Pinneberg und Umgebung e.V. überreichen. Das Geld wurde bereits im Vorfeld der Scheckübergabe überwiesen.

Am 22.02.2024 überreichten die Mitarbeitenden Danny Lemke und Mathias Burchert von der Tief- und Rohrleitungsbau Wilhelm Wähler GmbH & Co. KG den symbolischen Spendenscheck an Brigitte Meier, Norbert Lück und Peter Dorendorf, die Tierschutzbeauftragten des Tierschutzvereins Pinneberg und Umgebung e.V. Genau ein Jahr später durften sich die Abgesandten des Tornescher Standortes der Firma Wähler und des Tierschutzvereins erneut auf dem Gelände des Vereins zusammenfinden. Mit der Übergabe feierten die Anwesenden nicht nur den Sieg der „Weihnachtschallenge“ zwei Jahre in Folge, sondern freuten sich auch darüber, dass erneut die Tiere in Pinneberg vom gestifteten Preisgeld profitieren werden.

Wie in jedem Jahr veranstaltete die Seier Gruppe auch 2023 die Challenge zur Weihnachtszeit, bei der erneut alle Standorte die Chance hatten, ein Preisgeld zur Weitergabe an eine gemeinnützige Organisation nach Wahl zu gewinnen. Diese Ehre gebührte 2023 nun schon zum zweiten Mal dem Wähler-Standort Tornesch durch das Einsenden eines Fotos, auf welchem die Mitarbeitenden den Weihnachtsschlitten mitsamt Weihnachtsmann, Rentieren und Weihnachtselfen nachstellten, und zwar – ganz im bauwirtschaftlichen Stil – in orangefarbener Arbeitskleidung, Kopfschmuck und mit Bauanhänger, der als provisorischer Schlitten kurzerhand umfunktioniert wurde. Dass der Standort bereits das zweite Mal gewonnen hat, macht Foto-Organisator und Fußballfan Mathias Burchert nicht weniger ehrgeizig fürs nächste Jahr: „Wir streben auf jeden Fall den Hattrick an.“

Die Tierschutzbeauftragten nahmen den Scheck dankend entgegen. Brigitte Meier erklärte: „Wir freuen uns gemeinsam mit allen Tierschutzbeauftragten hier im Verein immer über solche Spenden, weil wir so die Versorgung der Tiere sicherstellen können.“ Pressesprecher Peter Dorendorf ergänzte: „Wir möchten uns sehr im Namen der Tiere bedanken.“ Aufgrund der Spende, die mit etwas Glück und in Abhängigkeit vom Einfallsreichtum von Mathias Burchert im nächsten Jahr wiederholt werden kann, darf sich die Tief- und Rohrleitungsbau Wilhelm Wähler GmbH & Co. KG künftig mit Logo auf der Blockhauswand des Vereins als offizieller Sponsor des Tierschutzvereins Pinneberg präsentieren.

Die Wähler Mitarbeiter Mathias Burchert (l.) und Danny Lemke (r.) überreichen den Spendenscheck in Höhe von 1.000 Euro an Peter Dorendorf (m.), Norbert Lück (2.v.r.) und Brigitte Meier (2.v.l.) vom Tierschutzverein Pinneberg und Umgebung e. V. – Foto: Tief- und Rohrleitungsbau Wilhelm Wähler GmbH

Schaut nicht weg

Kater Curtis

Besuch des Spenders

Wir danken den Sponsoren der sehr großzügigen Spende, die viele Hunde und Katzen mit Betten versorgen wird. Herr Zheng Xiang und Begleitung schreiben uns:

„Es war unsere Sorgfaltpflicht und wir fühlen uns geehrt, Sie kennengelernt zu haben. Wir hoffen, daß wir noch lange in Kontakt mit Ihnen bleiben und mehr für die Tiere und die Bewohner dieser Stadt tun können, die Haustiere besitzen.“

Spenden

Wir möchten uns heute bedanken für besondere Spenden sowie aussergewöhnlichen Einsatz unserer Helfer Ute, Brigitte, Martin, Norbert, Stefan und Peter.

Danke für Futterspenden im Wert von fast 700 Euro, die wir letzten Samstag bekommen haben.

Am Montag wurde ein LKW voll nagelneuer, 100 verschiedener Katzenbetten bei uns abgeladen.

Wir haben gemeinsam mit unseren ehrenamtlichen Helfern unser Lager umgeräumt, Regale erworben und aufgestellt, damit wir die Katzenbetten unterbringen können.

Dieser Aufwand ist ein großer Beitrag für das Gelingen und den Erfolg unserer Tiertafel.

Danke – Danke – Danke !!!

Jahreshauptversammlung 2023

LIEBE TIERFREUNDIN,

LIEBER TIERFREUND!

Eines Tages kommt der Zeitpunkt, an dem wir auf unser Leben zurückblicken und uns fragen: Was bleibt von mir, wenn ich diese Welt verlasse? Sie können Ihre Werte weitergeben und Tiere über Ihre Lebenszeit hinaus schützen. Der Tierschutzverein Pinneberg möchte Sie dabei gern unterstützen.

Mit Ihrem Testament zugunsten des Pinneberger Tierschutzvereines helfen Sie, notleidende Tiere zu retten und unsere Arbeit in der Region Pinneberg zu unterstützen. Als gemeinnützige Organisation sind wir erbschaftssteuerbefreit, deshalb kommt Ihre Zuwendung unvermindert unseren Tierschutzaktivitäten zugute. Weiterhin können Sie sicherstellen, dass Ihr eigenes Haustier nach Ihrem Tod gut versorgt bleibt.

 

 

Peter Dorendorf

NACHLASSREGELUNG

DIE GESETZLICHE ERBFOLGE

Ohne offizielles Testament greift die gesetzliche Regelung der Erbfolge. Gesetzliche Erbberechtigte sind Personen in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft sowie Familienangehörige. Dabei werden die Verwandten in verschiedene Rangfolgen unterteilt. Erbt beispielsweise die Tochter eines Erblassers, sind die Geschwister vom Erbe ausgeschlossen. Die wichtigsten erbrechtlichen Regeln finden Sie in den §§1924 bis 1942 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Für Tierfreunde ist folgende Information relevant: Tiere haben kein eigenes Erbrecht, sie gehen automatisch in das Eigentum der Erbberechtigten über. Dies können Sie zu Lebzeiten beeinflussen durch eine individuelle Regelung.

   

NACHLASSREGELUNG IST NOTWENDIG

Sie können mit Ihrem Testament Ihre*n Ehepartner*in, Ihre Familienangehörigen oder auch Ihr Haustier absichern. Zusätzlich können Sie Freunde, Bekannte sowie Vereine und Stiftungen bedenken, die Ihnen wichtig sind und deren Arbeit Sie in der Zukunft finanziell unterstützen möchten.

DER GESETZLICHE PFLICHTTEIL

Es ist bei der Erstellung des Testaments zu beachten, dass nahen Verwandten ein Pflichtteil zusteht. Pflichtteilsberechtigte sind Personen in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft sowie leibliche Kinder und Adoptivkinder. Sind keine Kinder zu beerben, haben Ihre Eltern ein Anrecht auf den Pflichtteil. Hierbei handelt es sich ausschließlich um einen Geldanspruch, der in der Höhe die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht und bei der Berechnung auch bis zu 10 Jahre zurückliegende Schenkungen miterfasst.

ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER

FÜR HINTERBLIEBENE

Bei Zuwendungen im Todesfall müssen die Hinterbliebenen Erbschafts- oder Schenkungssteuern zahlen. Die Höhe dieser Steuern variiert abhängig von der Höhe der Zuwendung und nach dem Verwandtschaftsverhältnis der begünstigten Personen zu den Erblasser*innen. Bei Schenkungen zu Lebzeit ersparen Sie Ihren Erb*innen die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Vergehen zwischen der Schenkung und dem Erbfall zehn Jahre, entfällt die Verpflichtung zur Besteuerung für den geschenkten Betrag.

FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN

Gemeinnützige Organisationen, so auch der Pinneberger Tierschutzverein, sind grundsätzlich von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung können Schenkungen an gemeinnützige Organisationen in vollem Umfang dem Zweck der Organisation zugutekommen.

VERMÄCHTNIS

Nicht jede Person, die Sie in Ihrem Testament bedenken, müssen Sie auch als Erb*in einsetzen. Beispielsweise können Sie einer Freundin oder einer gemeinnützigen Organisation einen Teil vermachen. Ihre Kinder können zwar Ihr gesamtes Vermögen erben, aber unabhängig davon können Sie einer gemeinnützigen Organisation einen Geldbetrag, eine Immobilie oder sonstige einzelne Vermögenswerte überlassen. Ihre Erb*innen sind dazu verpflichtet, Ihr Vermächtnis zu erfüllen.

LEBENSVERSICHERUNG

Auch eine Lebens- oder Rentenversicherung kann als Vermögen an eine Person oder gemeinnützige Organisation übertragen werden, indem Sie diese als bezugsberechtigt eintragen. Ihre Versicherung übernimmt den Eintrag der Bezugsberechtigten in Ihrer Versicherungspolice.

DIE SCHENKUNG

Möglicherweise möchten Sie zu Lebzeiten einen wertvollen Gegenstand verschenken, sich aber das Recht einräumen, Ihren Eigentum bis zu Ihrem Tod zu behalten. Eine Schenkung von Todes wegen bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Teil Ihres Vermögens weiterzugeben, ohne dies in einem Testament festzuhalten. Diese Schenkung muss noch zu Ihren Lebzeiten der beschenkten Person oder Organisation angekündigt worden sein. Vollzogen wird sie jedoch erst nach Ihrem Tod. Das geschenkte Vermögen geht dann direkt auf die Beschenkten über. Hierzu erforderlich ist die notarielle Beurkundung des Schenkungsversprechens.

SCHENKUNG MIT AUFLAGE

Die Schenkung mit Auflage erfolgt bereits zu Lebzeiten und ist mit einer konkreten Gegenleistung verbunden. Die Gegenleistung kann den Wert der geschenkten Sache auch übersteigen. Beispielsweise schenkt eine Mutter ihrem Sohn einen bestimmten Geldbetrag unter der Auflage, dass sie im Alter von ihrem Sohn gepflegt wird. Möglich ist aber auch eine sogenannte Duldungs- oder Nutzungsauflage. Eine Großmutter schenkt zum Beispiel ihrem Enkelkind ein Einfamilienhaus. Als Gegenleistung darf sie bis zu ihrem Tod in diesem Einfamilienhaus leben.

 

    

 

 

Tu Deinem Tier was Gutes!

Bedenke es bei

Deinem Testament!

 

TIERSCHUTZVEREIN PINNEBERG UND UMGEBUNG e.V.

www.tierschutzverein-pinneberg.de

Spende Fa. Wähler

Wir bedanken uns bei der Firma Wähler, Tief- und Rohrleitungsbau Wilhelm Wähler GmbH, Tornesch für die Spende vom 22.02.2023 über 1.000,- Euro.

Wir werden dieses Geld für den Tierschutz in Pinneberg verwenden, z.B. Kastrationen von Tieren, Anschaffung einer neuen Lebendfalle und weitere Hilfsmaßnahmen für notleidende Tiere.

Wir freuen uns jederzeit über kleine und große Spenden!