Leserbrief



Pinneberger Tageblatt 26-Sep-2025
Besuch des Bürgermeisters Thomas Voerste am 31.5. auf unserem Tierschutzplatz, Am Hafen 52
Vorstellung der Teilnehmer Charlotte Reinhardt, 1. Vorsitzende, Brigitte Meier, Leiterin der Tiertafel und Peter Dorendorf, Pressesprecher.
Begrüßung durch Peter Dorendorf, der die Aufgaben und Geschichte des Vereins erklärt und Herrn Voerste die Chroniken des Tierschutzvereins Pinneberg sowie der „Tiertafel Pinneberg“ überreicht. Es wurden Fragen über die Verwaltung der Stadt Pinneberg gestellt und vom Bürgermeister beantwortet.
Unstimmigkeiten mit der Stadtverwaltung wurden besprochen und geklärt. Weiterhin wiesen die Tierschützer auf die Wichtigkeit einer Chippung von Tieren (Katzen) hin. Zum Abschluss fand eine Begehung des Geländes der Geschäftsstelle und der „Tiertafel Pinneberg“ statt.


Am vergangenen Mittwoch durften die Mitarbeitenden des Wähler-Standortes Tornesch und Gewinner der Weihnachtschallenge 2023 den von der Seier Holding GmbH & Co. KG gestifteten Spendencheck in Höhe von 1.000 Euro erneut an den Tierschutzverein Pinneberg und Umgebung e.V. überreichen. Das Geld wurde bereits im Vorfeld der Scheckübergabe überwiesen.
Am 22.02.2024 überreichten die Mitarbeitenden Danny Lemke und Mathias Burchert von der Tief- und Rohrleitungsbau Wilhelm Wähler GmbH & Co. KG den symbolischen Spendenscheck an Brigitte Meier, Norbert Lück und Peter Dorendorf, die Tierschutzbeauftragten des Tierschutzvereins Pinneberg und Umgebung e.V. Genau ein Jahr später durften sich die Abgesandten des Tornescher Standortes der Firma Wähler und des Tierschutzvereins erneut auf dem Gelände des Vereins zusammenfinden. Mit der Übergabe feierten die Anwesenden nicht nur den Sieg der „Weihnachtschallenge“ zwei Jahre in Folge, sondern freuten sich auch darüber, dass erneut die Tiere in Pinneberg vom gestifteten Preisgeld profitieren werden.
Wie in jedem Jahr veranstaltete die Seier Gruppe auch 2023 die Challenge zur Weihnachtszeit, bei der erneut alle Standorte die Chance hatten, ein Preisgeld zur Weitergabe an eine gemeinnützige Organisation nach Wahl zu gewinnen. Diese Ehre gebührte 2023 nun schon zum zweiten Mal dem Wähler-Standort Tornesch durch das Einsenden eines Fotos, auf welchem die Mitarbeitenden den Weihnachtsschlitten mitsamt Weihnachtsmann, Rentieren und Weihnachtselfen nachstellten, und zwar – ganz im bauwirtschaftlichen Stil – in orangefarbener Arbeitskleidung, Kopfschmuck und mit Bauanhänger, der als provisorischer Schlitten kurzerhand umfunktioniert wurde. Dass der Standort bereits das zweite Mal gewonnen hat, macht Foto-Organisator und Fußballfan Mathias Burchert nicht weniger ehrgeizig fürs nächste Jahr: „Wir streben auf jeden Fall den Hattrick an.“
Die Tierschutzbeauftragten nahmen den Scheck dankend entgegen. Brigitte Meier erklärte: „Wir freuen uns gemeinsam mit allen Tierschutzbeauftragten hier im Verein immer über solche Spenden, weil wir so die Versorgung der Tiere sicherstellen können.“ Pressesprecher Peter Dorendorf ergänzte: „Wir möchten uns sehr im Namen der Tiere bedanken.“ Aufgrund der Spende, die mit etwas Glück und in Abhängigkeit vom Einfallsreichtum von Mathias Burchert im nächsten Jahr wiederholt werden kann, darf sich die Tief- und Rohrleitungsbau Wilhelm Wähler GmbH & Co. KG künftig mit Logo auf der Blockhauswand des Vereins als offizieller Sponsor des Tierschutzvereins Pinneberg präsentieren.

Die Wähler Mitarbeiter Mathias Burchert (l.) und Danny Lemke (r.) überreichen den Spendenscheck in Höhe von 1.000 Euro an Peter Dorendorf (m.), Norbert Lück (2.v.r.) und Brigitte Meier (2.v.l.) vom Tierschutzverein Pinneberg und Umgebung e. V. – Foto: Tief- und Rohrleitungsbau Wilhelm Wähler GmbH

Wir danken den Sponsoren der sehr großzügigen Spende, die viele Hunde und Katzen mit Betten versorgen wird. Herr Zheng Xiang und Begleitung schreiben uns:
„Es war unsere Sorgfaltpflicht und wir fühlen uns geehrt, Sie kennengelernt zu haben. Wir hoffen, daß wir noch lange in Kontakt mit Ihnen bleiben und mehr für die Tiere und die Bewohner dieser Stadt tun können, die Haustiere besitzen.“


Wir möchten uns heute bedanken für besondere Spenden sowie aussergewöhnlichen Einsatz unserer Helfer Ute, Brigitte, Martin, Norbert, Stefan und Peter.
Danke für Futterspenden im Wert von fast 700 Euro, die wir letzten Samstag bekommen haben.
Am Montag wurde ein LKW voll nagelneuer, 100 verschiedener Katzenbetten bei uns abgeladen.
Wir haben gemeinsam mit unseren ehrenamtlichen Helfern unser Lager umgeräumt, Regale erworben und aufgestellt, damit wir die Katzenbetten unterbringen können.
Dieser Aufwand ist ein großer Beitrag für das Gelingen und den Erfolg unserer Tiertafel.
Danke – Danke – Danke !!!





LIEBE TIERFREUNDIN,
LIEBER TIERFREUND!
Eines Tages kommt
der Zeitpunkt, an dem wir auf unser Leben zurückblicken
und uns fragen: Was bleibt von mir, wenn ich diese Welt verlasse? Sie können
Ihre Werte weitergeben und Tiere über Ihre
Lebenszeit hinaus schützen. Der
Tierschutzverein Pinneberg möchte Sie dabei gern unterstützen.
Mit Ihrem
Testament zugunsten des Pinneberger Tierschutzvereines helfen Sie, notleidende
Tiere zu retten und unsere Arbeit in der Region Pinneberg zu unterstützen. Als gemeinnützige
Organisation sind wir erbschaftssteuerbefreit, deshalb kommt Ihre Zuwendung unvermindert
unseren Tierschutzaktivitäten zugute. Weiterhin können
Sie sicherstellen, dass Ihr eigenes Haustier nach Ihrem Tod gut versorgt
bleibt.
Peter Dorendorf
NACHLASSREGELUNG
DIE
GESETZLICHE ERBFOLGE
Ohne offizielles
Testament greift die gesetzliche Regelung der Erbfolge. Gesetzliche
Erbberechtigte sind Personen in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft sowie Familienangehörige. Dabei werden die Verwandten in
verschiedene Rangfolgen unterteilt. Erbt beispielsweise die Tochter eines
Erblassers, sind die Geschwister vom Erbe ausgeschlossen. Die wichtigsten erbrechtlichen
Regeln finden Sie in den §§1924 bis 1942 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB).
Für Tierfreunde ist folgende
Information relevant: Tiere haben kein eigenes Erbrecht, sie gehen automatisch
in das Eigentum der Erbberechtigten über. Dies
können Sie zu Lebzeiten beeinflussen durch eine individuelle Regelung.
NACHLASSREGELUNG
IST NOTWENDIG
Sie können mit
Ihrem Testament Ihre*n Ehepartner*in, Ihre Familienangehörigen
oder auch Ihr Haustier absichern. Zusätzlich können
Sie Freunde, Bekannte sowie Vereine und Stiftungen bedenken, die Ihnen wichtig
sind und deren Arbeit Sie in der Zukunft finanziell unterstützen
möchten.
DER GESETZLICHE PFLICHTTEIL
Es ist bei der Erstellung des Testaments zu beachten, dass nahen Verwandten ein Pflichtteil zusteht. Pflichtteilsberechtigte sind Personen in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft sowie leibliche Kinder und Adoptivkinder. Sind keine Kinder zu beerben, haben Ihre Eltern ein Anrecht auf den Pflichtteil. Hierbei handelt es sich ausschließlich um einen Geldanspruch, der in der Höhe die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht und bei der Berechnung auch bis zu 10 Jahre zurückliegende Schenkungen miterfasst.
ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER
FÜR
HINTERBLIEBENE
Bei Zuwendungen im Todesfall müssen die Hinterbliebenen Erbschafts- oder Schenkungssteuern zahlen. Die Höhe dieser Steuern variiert abhängig von der Höhe der Zuwendung und nach dem Verwandtschaftsverhältnis der begünstigten Personen zu den Erblasser*innen. Bei Schenkungen zu Lebzeit ersparen Sie Ihren Erb*innen die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Vergehen zwischen der Schenkung und dem Erbfall zehn Jahre, entfällt die Verpflichtung zur Besteuerung für den geschenkten Betrag.
FÜR
GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN
Gemeinnützige Organisationen, so auch der Pinneberger Tierschutzverein, sind grundsätzlich von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung können Schenkungen an gemeinnützige Organisationen in vollem Umfang dem Zweck der Organisation zugutekommen.
VERMÄCHTNIS
Nicht jede Person, die Sie in Ihrem Testament bedenken, müssen
Sie auch als Erb*in einsetzen. Beispielsweise können
Sie einer Freundin oder einer gemeinnützigen
Organisation einen Teil vermachen. Ihre Kinder können
zwar Ihr gesamtes Vermögen erben, aber unabhängig davon können
Sie einer gemeinnützigen Organisation einen
Geldbetrag, eine Immobilie oder sonstige einzelne Vermögenswerte
überlassen. Ihre Erb*innen sind dazu
verpflichtet, Ihr Vermächtnis zu erfüllen.
LEBENSVERSICHERUNG
Auch eine Lebens- oder Rentenversicherung kann als Vermögen
an eine Person oder gemeinnützige Organisation übertragen
werden, indem Sie diese als bezugsberechtigt eintragen. Ihre Versicherung übernimmt
den Eintrag der Bezugsberechtigten in Ihrer Versicherungspolice.
DIE
SCHENKUNG
Möglicherweise möchten Sie zu Lebzeiten einen
wertvollen Gegenstand verschenken, sich aber das Recht einräumen,
Ihren Eigentum bis zu Ihrem Tod zu behalten. Eine
Schenkung von Todes wegen bietet Ihnen die Möglichkeit,
einen Teil Ihres Vermögens weiterzugeben, ohne
dies in einem Testament festzuhalten. Diese Schenkung muss noch zu Ihren
Lebzeiten der beschenkten Person oder Organisation angekündigt
worden sein. Vollzogen wird sie jedoch erst nach Ihrem Tod. Das geschenkte Vermögen geht dann direkt auf die Beschenkten über. Hierzu erforderlich ist die notarielle
Beurkundung des Schenkungsversprechens.
SCHENKUNG
MIT AUFLAGE
Die Schenkung mit Auflage erfolgt bereits zu Lebzeiten und ist mit einer
konkreten Gegenleistung verbunden. Die Gegenleistung kann den Wert der
geschenkten Sache auch übersteigen.
Beispielsweise schenkt eine Mutter ihrem Sohn einen bestimmten Geldbetrag unter
der Auflage, dass sie im Alter von ihrem Sohn gepflegt wird. Möglich ist aber auch eine sogenannte Duldungs- oder
Nutzungsauflage. Eine Großmutter schenkt zum Beispiel ihrem Enkelkind ein
Einfamilienhaus. Als Gegenleistung darf sie bis zu ihrem Tod in diesem
Einfamilienhaus leben.
Tu
Deinem Tier was Gutes!
Bedenke
es bei
Deinem
Testament!
TIERSCHUTZVEREIN
PINNEBERG UND UMGEBUNG e.V.
Wir bedanken uns bei der Firma Wähler, Tief- und Rohrleitungsbau Wilhelm Wähler GmbH, Tornesch für die Spende vom 22.02.2023 über 1.000,- Euro.
Wir werden dieses Geld für den Tierschutz in Pinneberg verwenden, z.B. Kastrationen von Tieren, Anschaffung einer neuen Lebendfalle und weitere Hilfsmaßnahmen für notleidende Tiere.
Wir freuen uns jederzeit über kleine und große Spenden!






Tiertafel