Flohmarkt

Trotz des durchwachsenen Wetters am Sonntag kamen viele Besucher zu unserem Flohmarkt am 12.11.23 und haben für ihre Lieblinge aus unserem Fundus Decken, Näpfe, Leinen, Spielsachen, etc. erworben. Wir freuen uns, dass wir 1.116 Euro eingenommen haben, die wir für unsere Aktivitäten im Tierschutzverein gut nutzen können.

Flohmarkt 12.11.23
Flohmarkt 12.11.23

Besuch des Spenders

Wir danken den Sponsoren der sehr großzügigen Spende, die viele Hunde und Katzen mit Betten versorgen wird. Herr Zheng Xiang und Begleitung schreiben uns:

„Es war unsere Sorgfaltpflicht und wir fühlen uns geehrt, Sie kennengelernt zu haben. Wir hoffen, daß wir noch lange in Kontakt mit Ihnen bleiben und mehr für die Tiere und die Bewohner dieser Stadt tun können, die Haustiere besitzen.“

Spenden

Wir möchten uns heute bedanken für besondere Spenden sowie aussergewöhnlichen Einsatz unserer Helfer Ute, Brigitte, Martin, Norbert, Stefan und Peter.

Danke für Futterspenden im Wert von fast 700 Euro, die wir letzten Samstag bekommen haben.

Am Montag wurde ein LKW voll nagelneuer, 100 verschiedener Katzenbetten bei uns abgeladen.

Wir haben gemeinsam mit unseren ehrenamtlichen Helfern unser Lager umgeräumt, Regale erworben und aufgestellt, damit wir die Katzenbetten unterbringen können.

Dieser Aufwand ist ein großer Beitrag für das Gelingen und den Erfolg unserer Tiertafel.

Danke – Danke – Danke !!!

Josie Katzenbaby entlaufen

Katzenkastration Aktion Herbst 2023 – Finanzen sind aufgebraucht

Seit Montag, den 9.10.23 startete die landesweite Aktion zur Kastration von freilebenden Katzen. Heute, nach 3 Tagen, muss diese Aktion leider schon beendet werden, da die Finanzen aufgebraucht sind. Wir konnten in diesem sehr kurzen Zeitraum im Kreis Pinneberg nur 3 Katzen einfangen, kastrieren und wieder freisetzen. Wir sind jetzt gezwungen, unsere gesamte Vorbereitung abzubauen, d.h. Fallen einzusammeln und die interessierten Tierfreunde zu informieren, daß es keine Aktion war, sondern nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Solche Aktion vom Land anzukündigen und dann finanziell so schlecht auszustatten, ist kontraproduktiv für die Tierschützer. Wir laden den zuständigen Minister gern ein zu einem Gespräch, damit er sieht, welche Arbeit dahinter steckt. Wir fordern eine mehr als dreifache Erhöhung der verfügbaren Gelder vom Land und den Sponsoren.

Katzenkastrationsaktion 2023

Ab Montag, den 9. Oktober können wieder freilebende Tiere kastriert werden. Die Kosten dafür werden in voller Höhe übernommen: 30 Euro durch Honorarverzicht der Tierärzte und 125 oder 156 Euro durch einen von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds. Die Aktion ist bis 20. Oktober geplant – bis die Mittel erschöpft sind.

Tierschützer fangen die Katzen und Kater ein und bringen sie zur Kastration. In Schleswig-Holstein gibt es nach aktuellen Schätzungen 50.000 – 75.000 frei lebende Katzen. Um die Zahl und somit das Katzenelend einzudämmen, reichen die derzeit verfügbaren finanziellen Mittel leider nicht aus. 

Bei vorliegenden Ansammlungen von frei lebenden Katzen bitte den Tierschutzverein Pinneberg benachrichtigen. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.

Katze

Sie ist 3 1/2 Jahre alt und eine absolute Freigängerin. Sie liebt es, nachts drinnen bei ihrem Menschen zu schlafen und zu schmusen. Sie braucht ihre Aufmerksamkeit aber nur, wenn sie diese will. Sie wird nicht zu Kindern vermittelt, sie mag es ruhig und gelassen, zwangfrei. Sie hat leichte O-Beine, es schränkt sie absolut nicht ein. Sie springt, klettert, rennt und tobt. Es sieht lediglich witzig aus. Am besten bin ich unter meiner E-Mail-Adresse zu erreichen.

alissyakroeckel@gmail.com

Labrador Mix abzugeben

Wir geben unsere liebe Familienhündin, Labrador Mix ab, weil wir uns leider nicht ausreichend mit ihr beschäftigen können. Luna ist im Juli 2022 geboren und gerade in ihrer Rüpelphase. Sie testet Grenzen, hat aber gleichzeitig eine herzensgute Persönlichkeit.

Sie ist an unser Kind (2 Jahre) gewöhnt und lässt sich geduldig alles gefallen. Wenn wir zu Hause sind, kuschelt sie gern und kann sich lange und entspannt zu uns auf die Couch legen.

Wenn wir rausgehen oder Besuch kommt (bei Besuch beruhigt sie sich schnell wieder) ist sie sehr neugierig und aufgeregt, möchte gerne wild spielen und viel laufen. Die Grundkommandos macht sie, manche anderen fehlen Ihr noch. Da uns auch in der Vergangenheit schon oft die Zeit gefehlt hat, kann sie noch viel Training gebrauchen – was sie regelmäßig macht, lernt sie aber schnell. Sie möchte wirklich gerne lernen!

Luna ist nicht gern alleine.

Schlimmstenfalls zerkaute Sie Gegenstände. Auch hier ist sicher noch Training nötig.

Anfragen bitte nur von Menschen, die sich ihr wirklich ausgiebig widmen können!

Kontaktdaten:

Isabel Wellendorf

Marktstraße 30

Quickborn

Telefon: 017622313007

E-Mail: isa83@gmx.de

Luna
Luna

Jahreshauptversammlung 2023

LIEBE TIERFREUNDIN,

LIEBER TIERFREUND!

Eines Tages kommt der Zeitpunkt, an dem wir auf unser Leben zurückblicken und uns fragen: Was bleibt von mir, wenn ich diese Welt verlasse? Sie können Ihre Werte weitergeben und Tiere über Ihre Lebenszeit hinaus schützen. Der Tierschutzverein Pinneberg möchte Sie dabei gern unterstützen.

Mit Ihrem Testament zugunsten des Pinneberger Tierschutzvereines helfen Sie, notleidende Tiere zu retten und unsere Arbeit in der Region Pinneberg zu unterstützen. Als gemeinnützige Organisation sind wir erbschaftssteuerbefreit, deshalb kommt Ihre Zuwendung unvermindert unseren Tierschutzaktivitäten zugute. Weiterhin können Sie sicherstellen, dass Ihr eigenes Haustier nach Ihrem Tod gut versorgt bleibt.

 

 

Peter Dorendorf

NACHLASSREGELUNG

DIE GESETZLICHE ERBFOLGE

Ohne offizielles Testament greift die gesetzliche Regelung der Erbfolge. Gesetzliche Erbberechtigte sind Personen in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft sowie Familienangehörige. Dabei werden die Verwandten in verschiedene Rangfolgen unterteilt. Erbt beispielsweise die Tochter eines Erblassers, sind die Geschwister vom Erbe ausgeschlossen. Die wichtigsten erbrechtlichen Regeln finden Sie in den §§1924 bis 1942 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Für Tierfreunde ist folgende Information relevant: Tiere haben kein eigenes Erbrecht, sie gehen automatisch in das Eigentum der Erbberechtigten über. Dies können Sie zu Lebzeiten beeinflussen durch eine individuelle Regelung.

   

NACHLASSREGELUNG IST NOTWENDIG

Sie können mit Ihrem Testament Ihre*n Ehepartner*in, Ihre Familienangehörigen oder auch Ihr Haustier absichern. Zusätzlich können Sie Freunde, Bekannte sowie Vereine und Stiftungen bedenken, die Ihnen wichtig sind und deren Arbeit Sie in der Zukunft finanziell unterstützen möchten.

DER GESETZLICHE PFLICHTTEIL

Es ist bei der Erstellung des Testaments zu beachten, dass nahen Verwandten ein Pflichtteil zusteht. Pflichtteilsberechtigte sind Personen in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft sowie leibliche Kinder und Adoptivkinder. Sind keine Kinder zu beerben, haben Ihre Eltern ein Anrecht auf den Pflichtteil. Hierbei handelt es sich ausschließlich um einen Geldanspruch, der in der Höhe die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht und bei der Berechnung auch bis zu 10 Jahre zurückliegende Schenkungen miterfasst.

ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER

FÜR HINTERBLIEBENE

Bei Zuwendungen im Todesfall müssen die Hinterbliebenen Erbschafts- oder Schenkungssteuern zahlen. Die Höhe dieser Steuern variiert abhängig von der Höhe der Zuwendung und nach dem Verwandtschaftsverhältnis der begünstigten Personen zu den Erblasser*innen. Bei Schenkungen zu Lebzeit ersparen Sie Ihren Erb*innen die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Vergehen zwischen der Schenkung und dem Erbfall zehn Jahre, entfällt die Verpflichtung zur Besteuerung für den geschenkten Betrag.

FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN

Gemeinnützige Organisationen, so auch der Pinneberger Tierschutzverein, sind grundsätzlich von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung können Schenkungen an gemeinnützige Organisationen in vollem Umfang dem Zweck der Organisation zugutekommen.

VERMÄCHTNIS

Nicht jede Person, die Sie in Ihrem Testament bedenken, müssen Sie auch als Erb*in einsetzen. Beispielsweise können Sie einer Freundin oder einer gemeinnützigen Organisation einen Teil vermachen. Ihre Kinder können zwar Ihr gesamtes Vermögen erben, aber unabhängig davon können Sie einer gemeinnützigen Organisation einen Geldbetrag, eine Immobilie oder sonstige einzelne Vermögenswerte überlassen. Ihre Erb*innen sind dazu verpflichtet, Ihr Vermächtnis zu erfüllen.

LEBENSVERSICHERUNG

Auch eine Lebens- oder Rentenversicherung kann als Vermögen an eine Person oder gemeinnützige Organisation übertragen werden, indem Sie diese als bezugsberechtigt eintragen. Ihre Versicherung übernimmt den Eintrag der Bezugsberechtigten in Ihrer Versicherungspolice.

DIE SCHENKUNG

Möglicherweise möchten Sie zu Lebzeiten einen wertvollen Gegenstand verschenken, sich aber das Recht einräumen, Ihren Eigentum bis zu Ihrem Tod zu behalten. Eine Schenkung von Todes wegen bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Teil Ihres Vermögens weiterzugeben, ohne dies in einem Testament festzuhalten. Diese Schenkung muss noch zu Ihren Lebzeiten der beschenkten Person oder Organisation angekündigt worden sein. Vollzogen wird sie jedoch erst nach Ihrem Tod. Das geschenkte Vermögen geht dann direkt auf die Beschenkten über. Hierzu erforderlich ist die notarielle Beurkundung des Schenkungsversprechens.

SCHENKUNG MIT AUFLAGE

Die Schenkung mit Auflage erfolgt bereits zu Lebzeiten und ist mit einer konkreten Gegenleistung verbunden. Die Gegenleistung kann den Wert der geschenkten Sache auch übersteigen. Beispielsweise schenkt eine Mutter ihrem Sohn einen bestimmten Geldbetrag unter der Auflage, dass sie im Alter von ihrem Sohn gepflegt wird. Möglich ist aber auch eine sogenannte Duldungs- oder Nutzungsauflage. Eine Großmutter schenkt zum Beispiel ihrem Enkelkind ein Einfamilienhaus. Als Gegenleistung darf sie bis zu ihrem Tod in diesem Einfamilienhaus leben.

 

    

 

 

Tu Deinem Tier was Gutes!

Bedenke es bei

Deinem Testament!

 

TIERSCHUTZVEREIN PINNEBERG UND UMGEBUNG e.V.

www.tierschutzverein-pinneberg.de