Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem Zuständigkeitsbereich gibt es einen behördlich als gefährlich eingestuften Hund, bei dem sämtliche Vermittlungsversuche seitens der Tierhalter gescheitert sind. Auch Seitens des Tierheims vor Ort, dem Tierheim des Tierschutzvereines Elmshorn, ist eine Unterbringung nicht möglich, da die Kapazitäten dies derzeit nicht zulassen.

Ich weiß, dass viele, wenn nicht sogar alle Tierheime, von diesem Kapazitätsmangel betroffen sind und sicherlich auch bei Ihnen seit einiger Zeit die Kapazitätsgrenzen erreicht, wenn nicht gar überschritten sind.

Dennoch möchte ich Sie bitten, einmal zu prüfen, ob Sie diesen Hund noch unterbringen und ggfs. vermitteln können. Es handelt sich bei dem Hund um einen Bernhardiner-Schäferhund-Mix, „Charly“, männl., geb. 09.08.2020, Gefahrenhund im Sinne v. § 7 HundeG. In der Anlage befindet sich noch ein Bild und ein kurzes Inserat von dem Hund. Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, möchte ich so eine behördliche Sicherstellung vermeiden. Bitte teilen Sie mir daher dringend mit, ob der Hund aktuell von Ihnen aufgenommen werden kann oder ob zeitnah eine Unterbringung möglich ist.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Lukas Feyerabend

Verwaltungsgemeinschaft

Stadt Barmstedt – Amt Hörnerkirchen

Fachbereich Bürgerservice

Öffentliche Ordnung

Am Markt 1, 25355 Barmstedt

Telefon: +49 4123 681-163

Fax: +49 4123 681-260 oder E-Fax: +49 4121 4502 972 43

E-Mail: l.feyerabend@stadt-barmstedt.de

Internet: www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de

240415-pic-aufmerksamer-wachhund-ausschnitt